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Scheinselbstständigkeit in der Schweiz: Kriterien, Risiken & Schutz für Geschäftsinhaber:innen

Scheinselbstständigkeit als Gefahr für Schweizer Unternehmen
Scheinselbstständigkeit als Gefahr für Schweizer Unternehmen

Ein Unternehmen beauftragt eine Einzelfirma. Es gibt einen Vertrag. Die Rechnung kommt jeden Monat. Alle sind zufrieden. Perfekt, oder? Oder vielleicht doch nicht? Denn was auf dem Papier wie Selbstständigkeit aussieht, kann aus Sicht der Sozialversicherungen etwas ganz anderes sein. Hier lauert ein kostspieliger Stolperstein für Schweizer Unternehmen: die sogenannte Scheinselbstständigkeit.


Was bedeutet Scheinselbstständigkeit?


Der Begriff selbst steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, wird aber in der Praxis verwendet, wenn eine Person formal als Selbstständigerwerbende auftritt, tatsächlich jedoch wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer arbeitet.


Entscheidend ist dabei nicht, was zwischen Auftraggeberseite und Auftragnehmerseite vereinbart wurde. Massgebend ist vielmehr, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Die zuständigen AHV-Ausgleichskassen und - je nach Branche - die Suva beurteilen jeden Einzelfall anhand verschiedener Kriterien.


Typische Merkmale einer echten Selbstständigkeit sind:

  • Arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

  • Eigenes wirtschaftliches Risiko

  • Eigene Infrastruktur

  • Freie Organisation der Arbeit

  • Mehrere Auftraggeber statt wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Kunden


Keines dieser Kriterien allein entscheidet den Fall. Es zählt immer das Gesamtbild.


Warum ist das für Unternehmen als Auftraggeber gefährlich?


Stellt eine Ausgleichskasse später fest, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorlag, kann das teuer werden.


Mögliche Folgen sind:

  • Nachzahlung von AHV-, IV-, EO- und weiteren Sozialversicherungsbeiträgen

  • Nachforderungen bei Unfallversicherung und weiteren Versicherungen

  • Verzugszinsen

  • Arbeitsrechtliche Ansprüche der betroffenen Person

  • Zusätzlicher administrativer Aufwand und rechtliche Verfahren


Mit anderen Worten: Aus einer vermeintlich günstigen externen Lösung kann rückwirkend ein ziemlich kostspieliges Arbeitsverhältnis werden.


Beispiel: UBER


Ein bekanntes Beispiel aus der Plattformökonomie. Über mehrere Jahre beschäftigen Gerichte und Behörden die Frage, ob Uber-Fahrer selbstständig oder angestellt seien. Die Suva kam bereits 2019 zum Schluss, dass Uber-Fahrer sozialversicherungsrechtlich unselbstständig tätig seien. Später bestätigte auch das Bundesgericht in verschiedenen Verfahren diese Einordnung. Ausschlaggebend waren unter anderem die starke organisatorische Kontrolle durch Uber sowie die wirtschaftliche Abhängigkeit der Fahrer. Uber wurde verpflichtet, rückwirkend für Millionen von Franken paritätische Sozialversicherungsbeiträge für die Fahrer nachzuzahlen und musste seine Geschäftsmodelle grundlegend anpassen.


Das Beispiel zeigt eindrücklich: Auch moderne Geschäftsmodelle ändern nichts daran, dass die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse entscheidend sind.


Worauf Auftraggeber achten sollten


Wenn Sie mit Einzelfirmen oder Freelancern zusammenarbeiten, lohnt sich eine kurze Risikoprüfung.


Fragen aus der Theorie:

  • Arbeitet die Person auch für andere Kunden?

  • Nutzt sie ihre eigene Infrastruktur?

  • Kann sie ihre Arbeitsweise frei bestimmen?

  • Trägt sie ein unternehmerisches Risiko?

  • Tritt sie am Markt eigenständig auf?


Das ist wenig hilfreich, denn es ist immer noch sehr schwammig.


In der Praxis kann man als Faustregel davon ausgehen, dass bei einem einmaligen Auftrag mit Auftragssumme nicht höher als CHF 2'300 kaum ein Risiko besteht (CHF 2'300 ist die Untergrenze für AHV-pflichtiges Einkommen). Darüber hinaus sollte man das genauer prüfen, wenn es sich nicht um ein klar abgegrenztes Projekt handelt. Ab CHF 10'000 muss man wohl davon ausgehen, dass es sich betraglich um einen grossen Teil des Jahreseinkommens des Auftragnehmers handelt, und da werden die Sozialversicherungen hellhörig.


Ist der Auftragnehmer allerdings eine GmbH oder AG, gibt es für den Auftraggeber kein Risiko für Scheinselbstständigkeit, da die natürliche Person des Auftragnehmers bei der eigenen GmbH oder AG angestellt ist und somit AHV-Beiträge abführen muss. Das Risiko betrifft fast ausschliesslich Einzelfirmen.


Im Zweifelsfall empfehle ich, vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin eine Bestätigung der Ausgleichskasse über den Status der selbstständigen Erwerbsttätigkeit einzuholen und diese in den Akten abzulegen. Damit wird bestätigt, dass die auftragsnehmende Person als selbstständig erwerbstätig erfasst ist und ihre AHV-Beiträge dort selbst abrechnet. Zudem sollte die Tätigkeit mit derjenigen übereinstimmen, die diese Person für Sie ausübt. In aller Regel bietet dies ausreichend Sicherheit für eine Auftragsbeziehung.


In bestimmten Fällen haben sich Einzelfirmen aus der Problematik heraus auch schon entschlossen, eine GmbH zu gründen, denn Auftraggeber setzen sich nicht gerne mit unsicheren und womöglich riskanten Verhältnissen auseinander und geben einen Auftrag wohl im Zweifelsfall immer lieber einer GmbH oder AG.


Und was können Selbstständigerwerbende tun?


Einzelfirmen als Auftragnehmer sollten das Thema ebenfalls ernst nehmen. Wer fast ausschließlich für einen einzigen oder wenige Auftraggeber arbeitet, dessen Arbeitszeiten übernimmt, dessen Infrastruktur nutzt und/oder faktisch Teil der Organisation wird, läuft Gefahr, später nicht mehr als selbstständig anerkannt zu werden.


Das hat nicht nur unangenehme Folgen im Verhältnis zum Auftraggeber, sondern spricht sich auch rasch herum. Es folgt die Kündigung. Zudem drohen Steuernachzahlungen und vom Rückabwicklungsprozess für die Mehrwertsteuer möchte ich gar nicht erst sprechen und der Anschluss an die ALV ist auch nicht gesichert. Es droht eine Verkettung ungünstiger Umstände.


Es lohnt sich also, diesem Thema auch auf der Auftragsnehmerseite Beachtung zu schenken.


Fazit


Scheinselbstständigkeit ist kein theoretisches Spezialthema für Juristen. Sie betrifft viele Startups, KMU und Selbstständige in der Schweiz und leider oft, ohne dass sich die Beteiligten dessen bewusst sind.


Positiv: Das Risiko lässt sich meist vermeiden. Wer die Zusammenarbeit von Anfang an sauber gestaltet, die tatsächlichen Verhältnisse ehrlich prüft und bei Unsicherheiten frühzeitig aktiv wird, spart sich später viel Zeit, Geld und Nerven.


Eine gute Geschäftsbeziehung sollte natürlich auf Vertrauen beruhen, aber bei der Sozialversicherung schadet ein kurzer Realitätscheck nicht. Das hilft letztendlich beiden Parteien.


Ich wünsche eine erfolgreiche zweite Wochenhälfte!


Bis bald und meldet euch gerne bei mir, wenn ihr Fragen zur Selbstständigkeit oder zur Unternehmensentwicklung habt.


Alexander Osterberger-Barrett

nubiz Coaching & Beratung


076 823 73 33





 
 
 

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