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GmbH oder AG gründen in der Schweiz: Die wichtigsten Schritte, Kosten & rechtliche Unterschiede


Die Schweiz bietet ein unternehmerfreundliches Gründungsumfeld. Trotzdem ist die Gründung einer GmbH oder AG kein Selbstläufer: Kapitalvorschriften, Handelsregister, Statuten, Einlagen, Liberierung, Sperrkonto, öffentliche Beurkundung eines Notars - all das muss sauber vorbereitet werden. Dieser Leitfaden zeigt, wann sich welche Rechtsform eignet und wie der Gründungsprozess Schritt für Schritt funktioniert. Besonders wichtig: die korrekte Tätigkeitsbeschreibung im Handelsregister sowie die Möglichkeiten der Sacheinlage und Teilliberierung, die viele Gründer unterschätzen.


GmbH oder AG: Welche Rechtsform passt?


GmbH: Ideal für kleinere, persönlich geführte Unternehmen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eignet sich besonders, wenn:

  • die Gründer aktiv im Unternehmen mitarbeiten

  • die Eigentümerstruktur überschaubar bleibt

  • Transparenz über die Gesellschafter kein Problem darstellt

  • ein Startkapital von mindestens CHF 20'000 verfügbar ist


Zu beachten:

Die Gesellschafter sind im Handelsregister öffentlich sichtbar. Das ist ein Punkt, der für manche Gründer relevant ist.


AG: Die richtige Wahl für Wachstum, Investoren & Anonymität

Die Aktiengesellschaft (AG) ist ideal, wenn:

  • Investoren oder neue Aktionäre später einsteigen sollen

  • Eigentümer anonym bleiben sollen

  • ein "möglichst grosser" Auftritt aufgrund des "Prestiges" relevant ist

  • ein Startkapital von mindestens CHF 50'000 liberiert werden kann (50 % des Aktienkapitals von mindestens CHF 100'000)


Zu beachten: Die AG ist formeller und verursacht oft höhere Kosten, dafür bestehen gegenüber der GmbH möglicherweise leichte Vorteile bei der Reputation.


Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Wichtige Unterschiede zwischen GmbH und AG im Überblick
Wichtige Unterschiede zwischen GmbH und AG im Überblick

Schritt-für-Schritt: So gründest du eine GmbH oder AG in der Schweiz


1 Vorbereitung und Planung:

  • Rechtsform wählen

  • Firmenname prüfen

  • Sitz bestimmen

  • Zweck definieren (Tätigkeitsbeschreibung!)

  • Kapital organisieren (Bar- oder Sacheinlage)


Wichtiger Hinweis:

Die Tätigkeitsbeschreibung im Handelsregister sollte präzise, aber nicht zu eng formuliert sein. Eine zu enge Formulierung schränkt spätere Geschäftstätigkeiten ein und macht Anpassungen nötig. Eine zu breite oder zu offene Formulierung wirkt hingegen unseriös. Optimal ist eine klare, flexible Beschreibung, die das Kerngeschäft sowie strategische Vorhaben abdeckt und Wachstum zulässt.


2 Statuten erstellen:

Die Statuten enthalten u.a.:

  • Firma und Sitz

  • Zweck

  • Kapital und Liberierung

  • Organe

  • Regelungen zur Übertragbarkeit

    ...


Unterschied GmbH und AG:

Die Statuten der AG sind stärker kapital- und strukturbezogen. Die Statuten der GmbH sind stärker personenbezogen und erlauben detaillierte Regelungen zu Rechten und Pflichten der Gesellschafter, welche unter Umständen sehr wichtig sein können, damit das Unternehmen nicht blockiert wird.


3 Kapitaleinzahlung und/oder Sacheinlage:

Das Kapital, oder ein Teil davon, kann auch in Form einer Sacheinlage eingebracht werden. Sobald ein Anteil bar erbracht wird, brauchst du ein sogenanntes Kapitaleinzahlungskonto, welches bei einer Bank gebührenpflichtig eröffnet werden muss.


Bargründung:

  • Konto bei der Bank eröffnen

  • Kapitaleinzahlung leisten

  • Bank stellt Bestätigung über Kapitaleinzahlung aus (Konto wird erst freigegeben, wenn Firma im Handelsregister eingetragen ist).


Sacheinlagegründung (Gegenwert als Alternative zur Bareinzahlung):

  • bei GmbH und AG möglich

  • benötigt: Sacheinlagevertrag, Bewertung, Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors

  • Beispiele: Fahrzeuge, Maschinen, Software, Patente, Immobilien


4 Öffentliche Beurkundung beim Notar:

Der Notar erstellt und beurkundet:

  • die Gründungsurkunde

  • die Statuten

  • Sacheinlageverträge (bei Sacheinlage)

  • die Wahl der Organe


5 Handelsregistereintrag:

Nach der Beurkundung erfolgt die Anmeldung beim Handelsregisteramt. Erst mit dieser Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtsgültig.


Hinweise und Tipps


  • Möglichkeit der Sacheinlage prüfen

  • Möglichkeit der Teilliberierung prüfen

  • Auf Tätigkeitsbeschreibung im Handelsregister achten

  • Möglichkeit der Online-Gründung*


*Sofern die Tätigkeitsbeschreibung im Handelsregister nicht zu komplex erscheint und keine spezifische Beratung seitens des Notars erforderlich ist, bietet sich sowohl bei der AG als auch bei der GmbH eine Online-Eröffnung an (auch bei Sacheinlagen). Online-Anbieter bieten einen mehrheitlich digitalen Prozess mit In-House-Notaren an.



Vorteile:

  • Die Gründung kann mehrheitlich bequem von zu Hause aus erfolgen

  • Die Kosten sind oft wesentlich tiefer als der Weg über ein Notariat (ca. CHF 500 - 800 pauschal im Vergleich zu Kosten beim Notariat ab ca. CHF 2000)


Nachteile:

  • Geringere persönliche Beratung

  • Technische Hürden


Gerne stehe ich bei Fragen und Anliegen zur Verfügung und biete dir an, meine vielseitigen Services während des Gründungsprozesses zu prüfen:


Melde dich, wenn ich etwas für dich tun kann! Ich wünsche dir eine erfolgreiche Woche.


Herzlich,


Alex Osterberger-Barrett

Businesscoach


+41 (0)76 823 73 33




 
 
 

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